In unserer Kanzlei beraten und vertreten wir sowohl Privatpersonen, Verbraucher, als auch kleine und mittelständische Unternehmen. Die Qualität Ihrer
Interessenvertretung sichern wir durch Spezialisierung wie Fachanwaltschaften und ständige Fortbildungen.
Ihr persönliches Anliegen ist Leitlinie unseres Handelns.
Wir beraten und vertreten Sie in folgenden Rechtsgebieten:
Allgemeines Kaufrecht | Bau- und Architektenrecht | Betreuungsrecht | Familienrecht | Immobilienkaufrecht | Miet- und Wohnungseigentumsrecht | Nachbarrecht |Verkehrsrecht und Verkehrsunfallrecht | Verwaltungsrecht
Sofern Sie dies wünschen, führen wir mit Ihnen per Video-Konferenz Besprechungen durch, um zumindest ein Mindestmaß an persönlicher Betreuung zu gewährleisten.
Selbstverständlich bleibt aber auch die Möglichkeit persönlicher Besprechungen. In unseren Kanzleiräumen halten wir auch zu Ihrer Sicherheit den Infektionsschutz ein. Bei Besprechungen stehen Hygienewände aus Plexiglas zur Verfügung. Außerdem erhält jeder Mandant bei uns bei Bedarf einen Einmal-Mund-Nasen-Schutz.
Wir freuen uns aber darauf, Sie in Zukunft wieder persönlich beraten zu können.
(02.01.2021)
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Seit dem 01.12.2020 ist das neue Wohnungseigentumsgesetz in wesentlichen Teilen geändert. Wohnungseigentümer, Beiräte und Verwalter müssen sich mit den neuen Regelungen vertraut machen. Diese beinhalten erhebliche Veränderungen für das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und zum Verwalter/der Verwalterin.
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In Bürogemeinschaft und Kooperation: