21. August 2022
Im hier veröffentlichten Blog-Beitrag vom 21.11.2021 wurde von einer Entscheidung des AG München vom 1.9.2021, Az. 416 C 6002/2021 berichtet, in dem der gegen den Vermieter gerichtete Anspruch auf Installation eines E-Ladeanschlusses deshalb zurückgewiesen wurde, weil dies zu einer Konkurrenzsituation zwischen den Mietern innerhalb der Hausgemeinschaft führen könne. Dem Vermieter sei es nicht zumutbar, einem Mieter die Errichtung einer E-Ladestation zu gestatten, wenn dies langfristig dazu...