Ein Verwalter kann auch Dritten gegenüber auf Schadensersatz haften, wenn er sich nicht um eine regelmäßige Kontrolle des Gebäudes kümmert. Dies selbst dann, wenn die Wohnungseigentümer eine Beauftragung ablehnen.
Der WEG steht ein Ermesen zu, ob sie die komplette Ladeinfrastruktur für E-Autos schafft oder dem Wohnungseigentümer nur die Errichtung einer Wall-Box gestattet